Powerfood

Unser Futter für Kälber, Rinder, Milchkühe und Bullen

Kapuvit Mineralfutter

Mineralstoffe sind lebensnotwendige Nährstoffe. Zu ihnen gehören unter anderem die Spurenelemente und Vitamine. Die Aufgaben der Mineralstoffe im tierischen Organismus sind vielfältig. Die Bedeutung für den Knochenbau, das Wachstum, die Gesundheit und die Leistung sind seit langem wissenschaftlich bekannt. In der Tierernährung ist eine ausgewogene Versorgung an Mengen- sowie Spurenelementen und Vitaminen sicherzustellen und besonders wichtig. Aus diesem Grund sind unsere Mineralfutter auf die einzelnen Leistungsabschnitte exakt angepasst.

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Milchaustauscher für Kälber

Durch den hohen Anteil an hochwertigen  Milchbestandteilen sind unsere Milchaustauschersorten hochverdaulich und unterstützen das Kälberwachstum. Gesunde Kälber und eine hohe Vitalität sind das Ergebnis und entscheidend für die spätere Leistungsfähigkeit der Tiere. Folgende automatentaugliche Milchaustauscher können wir Ihnen anbieten:

  • Jungstart mit einem sehr hohen Anteil an wertvollen Milchbestandteilen
  • MMP30 Start mit 30 % Magermilchpulver
  • MMP20 Zucht mit 20 % Magermilchpulver
  • Lacto Beta
  • Kälbertrank

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an uns.

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Mineralfutter für Rinder

Wie alle unsere anderen Futter auch basieren unsere Mineralfutter für Rinder auf bewährten Rezepturen, die wir ständig weiterentwickeln und die wir aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen anpassen.

Unsere Mineralfutter sind optimal ausgestattet mit Vitaminen und Spurenelementen. Vitamine sind hierbei besonders wichtig für die Verbesserung der Tiergesundheit, der Fortpflanzung und für die Leistungsfähigkeit. Durch die optimale Ergänzung von lebensnotwendigen  Spurenelementen wird die Vitalität und Langlebigkeit  der Rinder unterstützt.

Unsere Mineralfutter gibt es in folgenden Ausführungen:

  • Mit und ohne reine Bierhefe
  • Mit und ohne Lebendhefe
  • Ohne zugesetzten Phosphor

Generell sind alle Mineral- und Mischfutter ohne GVO-kennzeichnungspflichtige Rohstoffe nach den EU-Verordnungen Nr. 1829/2003 und Nr. 1830/2003 und "VLOG" anerkannt.